Musikschule der Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Auszug aus der Satzung
Musikschuljahr - Unterrichtsbeginn
Unterrichtsfreie Zeiten sind die Ferien entsprechend der Bayer. Ferienordnung. Bei den beweglichen Ferientagen (Herbstferien, Faschingsferien) richtet sich die Musikschule nach der Hauptschule Höchstadt a. d. Aisch. Der Unterricht beginnt in der Woche ab Mittwoch, 13. September 2006.
Unterrichtsort und -termin werden ca. eine Woche vor Beginn der Musikschule durch die jeweilige Lehrkraft telefonisch oder per Post bekanntgegeben.
Gruppierungsänderung
Durch Kündigungen während der Probezeit sind Gruppierungsänderungen nicht vorhersehbar. Aus einer 5er- Gruppe kann sich z. B. eine 4er- Gruppe bilden usw.. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für den Unterricht werden anteilig verrechnet. Wird aus einer 3er- Gruppe eine 4er- oder 5er- Gruppe gebildet, werden umgekehrt die geringeren Schulgebühren in Rechnung gestellt. Bei Gruppierungsänderungen, die eine Erhöhung des Jahresschuldgeldes zur Folge haben, werden Sie vom Lehrer bzw. der Verwaltung unverzüglich informiert.
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit endet zum 30. November jeden Jahres. Für das kommende Schuljahr 2006/2007 muss der Schüler wieder neu angemeldet werden. Eine Abmeldung ist in der Regel nur während der Probezeit möglich. Es wird auf § 8 der Satzung verwiesen (Kündigung aus besonderen Gründen). Bei Kündigungen werden die Unterrichtszeiten anteilig verrechnet. Es werden volle Monate verrechnet, so dass eine Kündigung zum Monatsende sinnvoll ist.
Die Kündigungen sind immer schriftlich, an die Musikschulverwaltung im Rathaus, Marktplatz 5, zu senden.
Musikschulrechnung - Einzugsermächtigung
Sie erhalten im Herbst 2006 die Musikschulrechnung. Es sind vier Vierteljahresraten zu den angegebenen Zahlungsterminen zu begleichen. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Gebühren bei Fälligkeit abgebucht. Die Stadtkasse, Tel. Nr. 09193/626127, gibt Ihnen Auskunft, ob Sie eine Ermächtigung erteilt haben. Wenn die Einzugsermächtigung nicht erteilt worden ist, sind die Raten zu den entsprechenden Zahlungsterminen zu überweisen.
Ensembleunterricht
Die Preise beim Ensembleunterricht richten sich in der Regel nach der Teilnehmerzahl, d. h., bei vier Schülern wird eine 4er- Gruppe verrechnet, bei fünf Schülern wird eine 5er- Gruppe verrechnet. Als Anreiz für Ensemblebildungen können drei Ensemblegruppen preisgünstiger angeboten werden.
Jazzcombo, Big-Band und Blockflötenensemble
Die Jazzcombo, Big Band und das Blockflötenensemble der Musikschule freuen sich über Neuzugänge. Fortgeschrittene Instrumentalisten haben in diesen beiden Gruppierungen die Möglichkeit, kostengünstig ihr Können zu vervollkommnen.
Geschwisterermäßigung
Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Geschwisterermäßigung gewährt, wenn mehrere Kinder einer Familie in der Musikschule Unterricht erhalten. Für das 2. Kind werden 20 %, für das 3. Kind werden 30 % usw. Ermäßigung vom Jahresschulgeld gewährt. Das ältere Kind zahlt voll, das Zweitälteste bekommt 20 %, das Drittälteste 30 % usw..
Mehrfachbelegermäßigung
Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Mehrfachbelegermäßigung gewährt, wenn ein Schüler zwei und mehr Fächer in der Musikschule belegt. Das teuerste Fach wird voll verrechnet, das zweitteuerste Fach ist 20 % verbilligt, das drittteuerste Fach ist um 30 % verbilligt usw. Bei den sog. „Schnupperensembles“ gibt es keine Ermäßigung.