Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung
Was ist in unserem Trinkwasser? Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch ist verpflichtet, das Trinkwasser nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung untersuchen zu lassen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch ist verpflichtet, das Trinkwasser nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung untersuchen zu lassen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Die zusammenfassende Beurteilung sieht wie folgt aus:
Beurteilung, TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie) | Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. |
Beurteilung, TrinkwV Anlage 2.1 | Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten. Der Nitratgehalt liegt in einem mittleren Bereich. Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar. Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen sind nicht nachweisbar. Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar. |
Beurteilung, TrinkwV Anlage 2.2 | Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen. Schwermetalle aus dem Leitungsmaterial sind nicht nachweisbar oder nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Spuren enthalten. Bisphenol A ist nicht nachweisbar. |
Beurteilung, TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter) | Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen. Eisen und Mangan sind nicht nachweisbar. Das Wasser steht nicht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht. Es ist kalkabscheidend. |
Beurteilung, TrinkwV weitere Parameter | Das Wasser wird nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz dem Härtebereich hart zugeordnet (17,9°dH). |
Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen.
Ihre Wasserversorgung Höchstadt a.d. Aisch