Primärprävention gemäß § 20 SGB V – Förderung durch Krankenkassen
Unsere Kurse sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Einzelmaßnahmen und „Interventionen“, wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20, SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind unsere Kurse auch nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert. Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir jedoch unsere Kurse zu sozialverträglichen Preisen an.
Ein Angebot im Rahmen des § 20 SGB V bereitzustellen, ist zudem mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der die Personalressourcen übersteigt.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir keine Kurse bei der ZPP zur Bezuschussung zertifizieren.
Teilnahmebescheinigungen:
Gerne stellen wir auf Anfrage nach Abschluss Ihres Kurses eine Teilnahmebescheinigung aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.
Bonusprogramme:
Versicherte erhalten von einigen gesetzlichen Krankenkassen für die Teilnahme an Gesundheitskursen Bonus-Punkte. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Kasse. Mit der Teilnahmebescheinigung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse den Stempel für das Bonusheft.