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Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter

Vordrucke für die Abgabe der Grundsteuererklärungen (grüne Vordrucke - handschriftlich ausfüllbar) stehen im Eingangsbereich Rathaus - Foyer zur Verfügung. Alternativ erhalten Sie diese auch über Ihr zuständiges Finanzamt oder unter 089/30700077.

Das Finanzamt hat uns nun eine neue Veröffentlichung zur Fehlervermeidung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung zukommen lassen. Diese Veröffentlichung finden Sie hier.

Die Frist wurde verlängert bis zum 31. Januar 2023.

neu zur Verfügung gestellte Checkliste: Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante (zum Ausfüllen am PC) jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de<http://www.grundsteuer.bayern.de> freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab sofort in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden. Bitte prüfen Sie vorab, welche Formulare Sie benötigen. Aufgrund begrenzter Bestände bitten wir Sie nur die tatsächlich benötigten Vordrucke und Anzahl zu holen.

Die Freischaltung unter Elster erfolgt ab 01.07.2022.

 

GRUNDSTEUERREFORM – Die neue Grundsteuer in Bayern

Diese Information ist wichtig für:

Alle, die (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern zum Stichtag 01.01.2022 waren.

Im Frühjahr 2022 wird seitens der bayerischen Steuerverwaltung durch Allgemeinverfügung öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

ABGABEFRIST für die Grundsteuererklärung ist der Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 elektronisch (über „Mein ELSTER“) oder in Papierform.

Die Bayerische Steuerverwaltung stellt folgende Unterstützungsangebote bereit:

  • Informationen: www.grundsteuer.bayern.de - FAQ und detaillierte Videos sollen bei der Erklärungsabgabe unterstützen
  • zentrale Informationshotline (089) 30 70 00 77 (Mo. bis Do. 8.00–18.00 Uhr; Freitag 8.00–16.00 Uhr)
  • Zudem erhalten alle natürlichen Personen ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der bayerischen Steuerverwaltung. 

Wir bitten daher alle, die zum Stichtag 01.01.2022 (Mit-) Eigentümer/-in waren, die als pdf-Datei beigefügten Informationen des Bayerischen Landesamt für Steuern zu beachten.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.