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Ihre Meldebehörde informiert – Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente

    Ihre Meldebehörde informiert – Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente

    Die Meldebehörde der Stadt Höchstadt a.d.Aisch empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der bevorstehenden Urlaubszeit die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen. Abgelaufene Ausweisdokumente können nicht verlängert werden. Sie müssen rechtzeitig und persönlich neu beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung von Personalausweisen bei der Bundesdruckerei liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen. Bei Reisepässen ist derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 5-6 Wochen zu rechnen.

     

    Wir möchten auch nochmals darauf hinweisen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft wurde.

     

    Für die Ausstellung eines Personalausweises wird bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr in Höhe von 22,80 EUR und ab dem 24. Lebensjahr 37,00 EUR erhoben. Die Gebühr für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 EUR und ansonsten 70,00 EUR.

     

    Bei Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren und bei Reisepässen von Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis(e) in Kopie vorzulegen. Die persönliche Vorsprache mindestens eines Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind zur Antragstellung ist zwingend erforderlich.

     

    Wer zu spät bemerkt, dass seine Ausweispapiere abgelaufen sind, kann die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Express-Reisepasses beantragen. Die Ausstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden: für den vorläufigen Personalausweis 10,00 EUR und für den Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR. Die Einreise mit einem vorläufigen Ausweisdokument ist jedoch nicht in alle Länder gestattet. Eine Übersicht der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/.

     

    Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments benötigen Sie grundsätzlich:

    • ein neues, biometrisches Lichtbild
    • ein Ausweisdokument

    Haben Sie von unserer Behörde noch kein Ausweisdokument erhalten, benötigen Sie zusätzlich:

    • bei Ledigen: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtenregister (ggf. mit Übersetzung)
    • bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen zusätzlich: Ehe- bzw. Heiratsurkunde, Abschrift aus dem Heiratsbuch oder Eheregister (ggf. mit Übersetzung)
    • ggf. Scheidungsurteil, Namenserklärung, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)

    Ihr persönliches Erscheinen ist zur Beantragung in jedem Fall erforderlich.

     

    Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Meldebehörde unter Tel. 09193 626-120, -121 oder -122 gerne zur Verfügung.

     

    Bildquelle: AdobeStock | Stockfotos-MG

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