Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Stand: 06.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Einwohnerwesen (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
- 09193 626-121
- 09193 626-153
- E-Mail senden
- Rathaus EG Zimmer E03
Einwohnerwesen (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
- 09193 626-120
- 09193 626-185
- E-Mail senden
- Rathaus EG Zimmer E03