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Foto: Wasserversorgung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch; 24.05.2022

Wasser & Abwasser

Gartenwasserzähler

Gemäß §11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch besteht die Möglichkeit einen separaten Zähler zum Nachweis der zurückgehaltenen Wassermengen (Gartennutzung) einbauen zu lassen. Dieser muss immer den Vorgaben der aktuellen Satzung und des zur Verfügung gestellten Vordruckes der Stadt Höchstadt a. d. Aisch entsprechen. 

"(3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die von einem fachlich geeigneten Unternehmer einzubauen sind. Der Gebührenpflichtige hat diese auf eigene Kosten frostsicher fest zu installieren."

Bitte überwachen Sie die Eichfrist (Kaltwasserzähler 6 Jahre) Ihres privaten Gartenwasserzählers und organisieren Sie fristgerecht den Austausch. Auch der Austausch ist gemäß der aktuellen Vorgaben durchzuführen und mit dem Antragsformular der Stadt Höchstadt a. d. Aisch anzuzeigen.

Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen

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