Wasser & Abwasser
Gartenwasserzähler
Gemäß §11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch besteht die Möglichkeit einen separaten Zähler zum Nachweis der zurückgehaltenen Wassermengen (Gartennutzung) einbauen zu lassen. Dieser muss immer den Vorgaben der aktuellen Satzung und des zur Verfügung gestellten Vordruckes der Stadt Höchstadt a. d. Aisch entsprechen.
Bitte überwachen Sie die Eichfrist (Kaltwasserzähler 6 Jahre) Ihres privaten Gartenwasserzählers und organisieren Sie fristgerecht den Austausch. Auch der Austausch ist gemäß der aktuellen Vorgaben durchzuführen und mit dem Antragsformular der Stadt Höchstadt a. d. Aisch anzuzeigen.