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Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude der Stadt Höchstadt

Wichtige Ankündigung:

Änderung in der Zuschussrichtlinie zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude der Stadt Höchstadt

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Stadtratssitzung am 18.12.2023 die Bereitstellung von erneuten Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 abgelehnt wurde. Infolgedessen wird die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude eingestellt.

Die Richtlinie zur Unterstützung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen für private Wohngebäude hat einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung unserer Stadt geleistet. Dank dieser Maßnahme konnten zahlreiche Hausbesitzer bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt werden. Dieses Engagement hat bereits zu erheblichen Fortschritten in der Förderung nachhaltiger Energiequellen in unserer Gemeinde geführt.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Hauptzweck dieser Zuschüsse in großem Umfang erreicht wurde und viele Haushalte bereits von dieser Initiative profitieren konnten, in den Jahren 2022 und 2023 wurden rund 150 Maßnahmen gefördert. Wir danken allen, die an diesem Programm teilgenommen haben, für ihr Engagement und ihre Bemühungen, unsere Stadt umweltfreundlicher zu gestalten.

Obwohl die Mittel für das kommende Jahr nicht bewilligt wurden und die Zuschussrichtlinie eingestellt wird, ermutigen wir weiterhin dazu, auf erneuerbare Energien umzusteigen und nachhaltige Praktiken in Ihrem Haushalt zu fördern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Kämmerei - Zuschusswesen

 

Mit der Förderung zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude wird eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Energieeinsparung und entsprechende CO2-Reduktion im Gebäudesektor in der Stadt Höchstadt unterstützt.

Dabei werden effiziente Einzelmaßnahmen gefördert. Grundlage für die Förderbedingungen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Durchführung durch die KfW oder BAFA. Auch werden weitere Maßnahmen zur CO2-Minderung und -Einsparung gefördert.

Aktuell umfasst die städtische Förderrichtlinie die erstmalige Errichtung der nachfolgenden Anlagen. Instandsetzungsmaßnahmen oder Erneuerungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Anlage bzw. die Maßnahme muss innerhalb des Stadtgebiets errichtet bzw. durchgeführt werden.

    1. Sonnenkollektoranlagen (Solarthermie) zur Unterstützung der Gebäudeheizung und/oder Brauchwassererwärmung in Bestandsgebäuden, soweit die Maßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird,
    2. Dachmontierte Photovoltaikanlagen,
    3. Steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage (PV-Plug-in) der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11,
    4. Wärmepumpensysteme in Bestandsgebäuden, soweit die Maßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird,
    5. Speichertechnik für Warmwasser, soweit diese zusammen mit einer Anlage nach Nr. 1.1 errichtet und kombiniert wird, durch das BAFA gefördert wird,
    6. Batteriespeicher für PV-Anlagen (ab 1 kWh) nach Nrn. 1.2. und 1.3.

Nachfolgend begleiten wir Sie durch den Förderprozess:

Schritt 1 – Ihre Projektidee

Laden Sie sich hier Ihre Übersicht für die Fördermittelabwicklung herunter:

Schritt 2 – Förderrichtlinie lesen

Laden Sie sich hier die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude herunter:

Schritt 3 - Notwendige Unterlagen zur Antragstellung sammeln

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen, weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Förderantrag:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Unverbindliches Angebot einer Fachfirma / unverbindliches Kaufangebot, aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Angaben deutlich hervorgehen
  • Ggf. Zuwendungsbescheid der BAFA
  • Falls erforderlich Fotos

ACHTUNG! Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Bescheides vergehen i.d.R. 2 bis 3 Wochen (bei hohem Aufkommen verlängert sich diese Bearbeitungszeit).

Schritt 4 - Förderantrag ausfüllen

Pro Antragsteller wird ein Gebäude gefördert. Generell können mehrere Anträge pro Gebäude gestellt werden, wobei die Förderhöchstsätze der einzelnen Fördergegenstände gelten. Laden Sie sich hier den Förderantrag für alle Fördergegenstände herunter:

Schritt 5 - Antrag vollständig einreichen

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen (Ausnahmen: Maßnahmen, die zwischen 02/2022 und 12/2022 begonnen wurden). Reichen Sie den Förderantrag in Papierform mit Originalunterschrift bei uns ein, die Anlagen zum Antrag können per E-Mail an zuschuss@hoechstadt.de gesandt werden.  Anträge können erst nach dem vollständigen Eingang aller benötigten Unterlagen bearbeitet werden. Geplante Maßnahmen dürfen erst nach der schriftlichen Förderzusage begonnen werden. Kosten, die vor der Förderzusage entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Schritt 6 - Bewilligungsbescheid erhalten

Sie erhalten von uns einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Die tatsächliche Höhe des bewilligten Zuschusses wird jedoch erst nach Durchführung der Maßnahme auf Grundlage des einzureichenden Verwendungsnachweises geprüft.

Schritt 7 - Maßnahme beauftragen / Kaufvertrag abschließen

Nachdem Sie Ihren Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie die Maßnahme beauftragen bzw. einen Kaufvertrag abschließen.

Schritt 8 - Maßnahme durchführen (lassen)

Schritt 9 - Notwendige Unterlagen zur Auszahlung sammeln

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular
  • Abschlussrechnung mit Informationen über die tatsächlich installierte Leistung
  • Zahlungsnachweis
  • Fotos

Je nach Fördergegenstand sind zusätzlich noch folgende Unterlagen einzureichen, siehe Formulare Verwendungsnachweis:

  • Festsetzungsbescheid der BAFA
  • Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs
  • Fachunternehmererklärung
  • Schreiben der Bundesnetzagentur über Eintrag ins Marktstammdatenregister
  • Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber

Schritt 10 - Verwendungsnachweis ausfüllen

Laden Sie sich hier das Formular Verwendungsnachweis herunter:

Schritt 11 - Verwendungsnachweis vollständig einreichen

Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen notwendigen weiteren Unterlagen bei uns ein. Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung unaufgefordert erfolgen. Falls die Einreichung des Verwendungsnachweises nicht innerhalb von 12 Monaten erfolgt, verfällt der Zuschuss.

Schritt 12 - Fördermittel erhalten

Ansprechpartner

Stadt Höchstadt a.d.Aisch - Roswitha Wiegandt

Links

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

 

Energieberaternetz Mittelfranken

https://www.energieberater-mfr.de/

 

10.000-Häuser-Programm der bayerischen Staatsregierung – Förderung PV Speicher

https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm/pvspeicher

 

Energieberater für Wohngebäude – Förderung des Bundes

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

 

Energieberatung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt

https://www.erlangen-hoechstadt.de/klimaschutz-energie/

 

Interaktiver Förderberater für Solaranlagen

https://www.solarwirtschaft.de/fuer-verbraucher/foerderung/

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