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Abteilung Liegenschaften

 

Die Abteilung Liegenschaften verwaltet die unbebauten gemeindlichen Grundstücke und regelt die Verpachtung, den Tausch oder Verkauf gemeindeeigener Grundstücke sowie den Ankauf neuer Flächen oder Gebäude für die Gemeinde.

Die Abteilung Liegenschaften (Fachbereich 20 - Finanzen) helfen Ihnen gerne weiter!

 

○         Die Stadt Höchstadt ist immer an Grundstücken interessiert.

Wollen Sie ein Grundstück verkaufen oder kennen Sie jemanden, der ein Grundstück verkaufen möchte?

Wenden Sie sich einfach an die Abteilung Liegenschaften.

 

○         Vergabe von Baugrundstücken

Aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und geleitet von dem Anspruch moderne und innovative Kommunikationsprozesse anzubieten, wurde die Vergabe von Grundstücken digitalisiert.

Der Prozess der Bauplatzvermarktung wird über die Plattform www.baupilot.com zusammen mit der Stadt Höchstadt abgewickelt. Diese Plattform entspricht allen Vorgaben der DSGVO. 

Sie können sich über die Plattform registrieren und sich somit auf die Interessentenliste eintragen.

Den Link dazu finden Sie hier: https://www.baupilot.com/hoechstadt-a-d-aisch

Sobald eine Vergabe für ein Baugebiet eröffnet wird, für welches Sie sich in einem der aufgeführten Ortsteile interessieren, werden Sie automatisch per Email benachrichtigt. Sie können dann Ihre aktuellen Daten einpflegen und sind somit auf der Bewerberliste für das Baugebiet.

 

○         Bodenrichtwert

Diese können beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt erfragt wenden.

Den Link dazu finden Sie hier:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/grundstueckswerte-gebuehren-gutachterausschuss/

 

○         Grenzsteine bzw. Grenzermittlungen

Ist Ihr Grenzstein an Ihrem Grundstück nicht mehr auffindbar oder wollen Sie wissen, wo sich Ihre Grenze an Ihrem Grundstück befindet? Dann können Sie sich direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Erlangen wenden.

Den Lind dazu finden Sie hier:

https://www.adbv-erlangen.de/

 

 

 

 

 

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.