Standesamt (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
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Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Stand: 11.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Standesamt (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
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