Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 18.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Einwohnerwesen (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
- 09193 626-120
- 09193 626-185
- E-Mail senden
- Rathaus EG Zimmer E03
Einwohnerwesen (Fachbereich 40 - Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung)
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- Rathaus EG Zimmer E03