Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Stand: 24.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Leitung Stadtkasse (Fachbereich 20 - Finanzen)
- 09193 626-126
- 09193 626-153
- E-Mail senden
- Rathaus EG Zimmer E 05