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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

    Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

    Ab dem 01.01.2024 können dann auch für Kinder nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Diese sind bei Personen mit einem Alter unter 24 Jahren 6 Jahre gültig.

    Die Kinderreisepässe wurden bisher direkt im Bürgerbüro ausgestellt und sofort ausgehändigt. Da Sie nunmehr auch für Kinder einen regulären Reisepass oder Personalausweis benötigen und diese Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen ab Antragstellung zu rechnen. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und beantragen Sie neue Ausweisdokumente rechtzeitig.

    Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter https://www.hoechstadt.de/buergerservice-politik/buergerservice/leistungen-a-z/detail/reisepass-beantragung-57163 oder direkt bei Ihrer Meldebehörde unter Tel. 09193 626-120, -121 oder -122.

     

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    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.