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Schöffenwahl

    In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlichgleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

    Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

    Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bitte beachten Sie das Merkblatt für Schöffen.

    Das Bewerbungsformular finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder hier.

    Bitte schicken Sie uns Ihren Vorschlag bis 14. April 2023 mittels vorgegebenen Bewerbungsbogen an:
    Stadt Höchstadt a. d. Aisch, Marktplatz 5, 91315 Höchstadt a. d. Aisch.

     

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