Biengarten
Im ersten Würzburger Lehenbuch wird 1303 dieser Ort – der Name weist darauf hin, dass die Imkerei den Anstoß zur Siedlung gegeben hatte – erwähnt. Der Reichsministeriale Herdegen von Gründlach besaß damals die „villa Pingarten”, das Dorf Biengarten, als Würzburger Lehen.
Die Hochgerichtsbarkeit über den Ort nahm das Zentamt Höchstadt wahr. Das crailsheimische Rittergut Neuhaus hatte am Ende des Alten Reiches die Dorf- und Gemeindeherrschaft inne. Biengarten gehörte zum Pfarrsprengel Kairlindach.
Der Ort lag an der Grenze des 1803 zwischen Bayern und dem Königreich Preußen geschlossenen Hauptlandesvergleichs und wird in diesem Vertrag als ein Fixpunkt des Grenzverlaufs vermerkt. Von 1803 bis 1810 gehörte Biengarten zum Königreich Preußen, bis dessen fränkische Gebiete an die Krone Bayern fielen. Von 1818-1848 nahm das Patrimonialgericht Neuhaus hier die Ortspolizei wahr, nachdem der Ort kurzfristig völlig zum Landgericht Herzogenaurach gezogen wurde, fiel er 1864 in Folge der neuen Gerichtsorganisation an das Landgericht Höchstadt. Zwischen 1880 und 1890 wurde der crailsheimische Grundbesitz von den einwohnern erworben. 1822 wurde Biengarten, das bis dahin zu Boxbrunn gehört hatte, selbstständige Gemeinde.


